Bei Kindern:
- wenn der Spracherwerb nach Vollendung des zweiten Lebensjahres noch nicht begonnen hat oder sie keine für die Eltern verständlichen Wörter bilden können
- mit drei Jahren noch keine kurzen Sätze bilden
- mit vier Jahren die Sprachentwicklung noch deutlich verzögert ist
- mit vier Jahren noch nicht alle Laute aussprechen und/oder keine korrekten Sätze bilden können und ihnen die Wörter zum Erzählen fehlen
- über einen längeren Zeitraum auffällig häufig Silben wiederholen oder bei Wörtern hängen bleiben (Stottern)
Bei Erwachsenen u.a.:
- wenn z.B. nach einem Schlaganfall Sprachstörungen auftreten
- wenn sich die Sprache bei neurologischen Erkrankungen verschlechtert (z.B. bei Parkinson)
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst oder ein Angehöriger eine sprachtherapeutische Behandlung benötigt, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, HNO-Arzt oder Neurologen. Dieser wird, wenn erforderlich, alles weitere veranlassen.