Wie bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung) für die Sprachtherapie?

Eine sprachtherapeutische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb bitte zuerst ihren Arzt, ob er eine Therapie für sinnvoll erachtet. Das Rezept (Heilmittelverordnung) kann durch den Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt oder auch weitere Ärzte ausgestellt werden.

 

Bei Beginn der sprachtherapeutischen Behandlung darf das Rezept nicht älter als 14 Tage sein, es sei denn, es ist auf dem Rezept ein späterer Behandlungstermin vermerkt.

Ihr Weg zu Ihrem Wunschtermin

Selbstverständlich gehe ich bei der Terminvergabe auf ihren individuellen Bedarf und ihre Möglichkeiten ein. Die Praxis ist an allen Werktagen geöffnet.

Gern finde ich in einem persönlichen telefonischen Gespräch den passenden Termin für Sie.

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Kontakt

Praxis für Sprachtherapie Anja Fielitz
Olper Str. 31
51491 Overath-Untereschbach
Tel: 02204-302767
Mobil: 0157-6661616
E-Mail: info@sprachtherapie-fielitz.de

Termine

Termine nach telefonischer Vereinbarung