Eine sprachtherapeutische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb bitte zuerst ihren Arzt, ob er eine Therapie für sinnvoll erachtet. Das Rezept (Heilmittelverordnung) kann durch den Hausarzt, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt oder auch weitere Ärzte ausgestellt werden.
Bei Beginn der sprachtherapeutischen Behandlung darf das Rezept nicht älter als 14 Tage sein, es sei denn, es ist auf dem Rezept ein späterer Behandlungstermin vermerkt.